Im Februar und März 2019 stehen die Begutachtungen für die zweite Förderlinie der Exzellenzstrategie an – jetzt geht es um den Titel „Exzellenzuniversität“. In der ersten Förderlinie der „Exzellenzcluster“ waren die baden-württembergischen Universitäten überproportional erfolgreich. Mit der Cluster-Förderentscheidung sind sechs Landesuniversitäten nun weiter im Rennen um die besonders prestigeträchtige Förderlinie „Exzellenzuniversität“.
Der Bedarf an so genannten Sitzlandmitteln für die zweite Förderlinie „Exzellenzuniversitäten“ ist abhängig von der Förderentscheidung, die am 19. Juli 2019 fällt. Die dauerhaft eingebrachten, zusätzlichen Finanzmittel, die zu 75 Prozent vom Bund und zu 25 Prozent vom jeweiligen Sitzland aufgebracht werden, stärken in ganz erheblichem Umfang die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Forschungsstandorts. Bereits mit der Haushaltsaufstellung 2018/19 hat die Landesregierung eine starke Unterstützung der Universitäten im Land signalisiert, indem sie ab 2019 für die Exzellenzstrategie 26 Millionen Euro jährlich zur Verfügung stellte. Für die Clustervorbereitung hat das Wissenschaftsministerium zudem 10,9 Millionen Euro zu Verfügung gestellt. Bei der Antragstellung zur „Exzellenzuniversität“ unterstützt das Wissenschaftsministerium die Universitäten derzeit nochmals mit drei Millionen Euro für die Ausarbeitung der Konzepte.
19 Antragskonzepte (von 22 Universitäten, da es zwei Verbundanträge gibt) von ursprünglich 63 Universitäten sind nun noch im Wettbewerb um die zweite Förderlinie „Exzellenzuniversität“ darunter stehen die Universität Freiburg und das Karlsruher Institut für Technologie (KIT).
Die Exzellenzuniversitäts-Konzepte werden u. a. in einer Vor-Ort-Begutachtung im Frühjahr 2019 bewertet, bevor am 19. Juli 2019 die Entscheidung durch die Exzellenzkommission fällt. Insgesamt können bis zu elf Exzellenzuniversitäten ab dem 1. November 2019 gefördert werden.
Weitere Informationen:
https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/exzellenzstrategie/