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Schweiz ab 2017 vollständig an Horizon 2020 assoziiert

Die Schweiz hat am 16. Dezember 2016 das Protokoll zur Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien ratifiziert und erfüllt somit die Bedingungen für die vollständige Assoziierung an Horizon 2020 ab dem 1. Januar 2017.

Schweizer Einrichtungen haben damit innerhalb von Horizon 2020 denselben Status wie andere assoziierte Staaten. Sie können somit im Rahmen sämtlicher Ausschreibungen des Forschungsrahmenprogramms Fördergelder von der Europäischen Kommission einwerben.

Vor der Ratifizierung des Protokolls über die Personenfreizügigkeit war eine finanzielle Förderung von Schweizer Einrichtungen durch die EU nur in den Programmen der Säule „Excellent Science“ sowie im Programm „Spreading excellence and widening participation“ möglich.

Die Vollassoziierung der Schweiz an Horizon 2020 gilt für alle Grant Agreements, die ab dem 1. Januar 2017 unterzeichnet werden. Eine rückwirkende Anwendung der Vollassoziierung auf Projekte, die schon vor dem 1. Januar 2017 liefen, ist nicht möglich.

Alle Details im offiziellen Infoblatt der europäischen Kommission (auf Englisch): http://ec.europa.eu/research/participants/data/ref/h2020/other/hi/h2020-hi-swiss-part_en.pdf

Schweiz ab 2017 vollständig an Horizon 2020 assoziiert