Seit 2007 ermöglicht das gemeinsame Abkommen zwischen der französischen Agence Nationale de la Recherche (ANR) und der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zur wissenschaftlichen Zusammenarbeit in den Geistes- und Sozialwissenschaften die Förderung integrierter deutsch-französischer Forschungsprojekte. 2018 wird dieses Förderprogramm zum zwölften Male ausgeschrieben. Das Förderprogramm, das die deutsch-französische Zusammenarbeit in den Geistes- und Sozialwissenschaften ausbauen und intensivieren möchte, stieß in den vergangenen Jahren auf breite Resonanz in der Wissenschaft.
Das Programm macht keine thematischen Vorgaben. Es können nur Anträge für gemeinsame Projekte von in Deutschland und Frankreich tätigen Partnern eingereicht werden. Mit der Ausschreibung 2018 sind auch wieder Postdoktorandinnen und Postdoktoranden auf französischer wie auf deutscher Seite antragsberechtigt und werden zur Antragstellung ausdrücklich ermuntert.
Bereits seit 2010 wird auch dem wissenschaftlichen Nachwuchs die Möglichkeit eröffnet, in Kooperation mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des Partnerlands eigene Projektanträge zu stellen. Diese Förderpolitik wird auch in der neuen Ausschreibung konsequent fortgesetzt. Für Postdoktoranden und Postdoktorandinnen besteht somit das Angebot, ein eigenes Forschungsprojekt zu realisieren – ohne thematische Vorgaben. Dadurch wird die Basis für nachhaltige deutsch-französische Kooperationen und Netzwerke geschaffen.
Ende der Frist für die Einreichung von Anträgen bei der DFG: 15. März 2018, bis 13:00 Uhr
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