Die Eckpunkte für die neue Hochschulfinanzierungsvereinbarung 2021–2025 zwischen dem Land und den staatlichen Hochschulen liegen auf dem Tisch.
Neben einer Verstetigung bisher befristeter Mittel sieht die Vereinbarung für die geplante Laufzeit von 2021 bis 2025 zusätzliche Mittel für die Hochschulen in Höhe von mehr als 1,8 Milliarden Euro vor. Darin ist die volle Personalkostenausfinanzierung bis 2025 enthalten. Die Vereinbarung für die Jahre 2021 bis 2025 spiegelt laut Ministerin Bauer eine klare Schwerpunktsetzung der Landesregierung zugunsten von Wissenschaft und Forschung wider. Das Land sichert den Hochschulen mit durchschnittlich 360 Mio. Euro pro Jahr unter dem Strich doppelt so viel frisches Geld zu wie in der aktuell laufenden Vereinbarung (180 Mio. Euro pro Jahr) Erreicht wird damit eine Steigerung der zusätzlichen Mittel für die Hochschulen in Baden-Württemberg um durchschnittlich 3,5 Prozent pro Jahr, zusätzlich zur Verstetigung der bislang noch temporären Ausbauprogramme. Diese Verstetigung gleich zu Beginn der Laufzeit schafft die Möglichkeit, befristete in dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln. Ziel ist es, die neue Hochschulfinanzierungsvereinbarung im Frühjahr 2020 zu unterzeichnen Der aktuelle Vereinbarung läuft Ende 2020 aus – daher muss eine neue Vereinbarung geschlossen werden, die bis zum Jahr 2025 laufen soll.
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