Die Schweiz und die EU haben die Verhandlungen zum Gesamtpaket (unterschiedliche Abkommen und institutionelle Lösungen, die die Beziehung zwischen der Schweiz und der europäischen Union vereinfachen) abgeschlossen. Dies ist auch der Fall für die Verhandlungen zur Teilnahme an EU-Programmen (z.B. Horizon Europe, Euratom-Programm, Digital Europe Programme und ITER) – als Teil der Verhandlungen zum Gesamtpaket. Die Europäische Kommission hat die Übergangsregelung per 1. Januar 2025 vollständig aktiviert. Dies ermöglicht es Forschenden und Innovatoren.innen in der Schweiz ab dem Programmjahr 2025 an fast allen Ausschreibungen von Horizon Europe und dem Euratom-Programm als Begünstigte teilzunehmen. Das heißt, sie können Projektanträge nun in der Rolle des Koordinators einreichen. Die Teilnahme der Schweiz an Ausschreibungen in den von der EU als strategisch erachteten Bereichen (z.B. Quantum und Raumfahrt) wird noch Gegenstand von technischen Gesprächen mit der Europäischen Kommission sein.
Forschende und Innovatoren.innen in der Schweiz haben nun auch die Möglichkeit, sich ab dem Programmjahr 2025 im Rahmen der Übergangsregelung als Begünstigte an den Ausschreibungen des Digital Europe Programmes zu beteiligen und somit ihre Projektanträge in der Rolle des Koordinators einreichen. Ausgenommen sind Ausschreibungen der Specific Objectives 3 (Cybersecurity) und 6 (Halbleiter), da diese Bereiche nur für EU-Mitgliedstaaten und beschränkt für Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zugänglich sind.
Mehr Informationen: https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/forschung-und-innovation/internationale-f-und-i-zusammenarbeit/forschungsrahmenprogramme-der-eu/horizon-europe.html#-952124516