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Die KI-Verordnung der EU tritt in Kraft

Am 1. August 2024 trat die EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI) in Kraft. Diese Verordnung versucht, die verantwortungsvolle Entwicklung und den Einsatz von KI zu fördern. Sie legt für Entwickler und Bereitsteller bestimmte Anforderungen und Pflichten in Bezug auf die Nutzung von KI fest und führt in allen EU-Ländern einen einheitlichen Rahmen ein, damit die EU weltweit führend werden kann.

Die Verpflichtungen können sich sowohl auf Anbieter (z. B. den Entwickler eines Tools zur Auswahl von Lebensläufen) als auch auf Nutzer von KI-Systemen (z. B. eine Bank, die dieses Auswahltool kauft) beziehen. Es gibt einige Ausnahmen von der Verordnung. Forschung, Entwicklung und Prototypenbau, die vor der Markteinführung eines KI-Systems stattfinden, fallen nicht unter die Verordnung. Darüber hinaus sind KI-Systeme, die ausschließlich für militärische Zwecke, die Verteidigung oder die nationale Sicherheit entwickelt wurden, ebenfalls ausgenommen, unabhängig davon, welche Art von Rechtsträger diese Tätigkeiten ausübt.

Weitere Informationen: https://commission.europa.eu/news/ai-act-enters-force-2024-08-01_fr

Die KI-Verordnung der EU tritt in Kraft