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Call for proposal : Cross-border energy-communities

Die Initiative „Grenzüberschreitende Energiegemeinschaften“ zielt darauf ab, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Integration von Energiegemeinschaften in Grenzregionen zu fördern. Eine grenzüberschreitende Energiegemeinschaft ist eine „Erneuerbare-Energien-Gemeinschaft“ oder eine „Bürger-Energiegemeinschaft“ – gemäß der Definition in den EU-Rechtsvorschriften – mit grenzüberschreitendem Charakter. Erwartet wird hier die Förderung des Aufbaus von (quasi-) grenzüberschreitenden Energiegemeinschaften. Die von der Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung (GD REGIO) der Europäischen Kommission geförderte Initiative „Cross-Border Energy Communities“ (CBECs) für Pilotmaßnahmen steht im Einklang mit der Mission der Europäischen Kommission „Grenzüberschreitende Regionen für den Europäischen Green Deal“.

 Die Initiative „Grenzüberschreitende Energiegemeinschaften“ knüpft an das im Januar 2025 veröffentlichte Handbuch zu grenzüberschreitenden Energiegemeinschaften und dessen im April 2025 veröffentlichten Anhang „Border Fiches“ an. Die technische Unterstützung für die Pilotprojekte wird von REScoop.eu, dem europäischen Verband der Energiegemeinschaften, bereitgestellt, dessen Experten im Rahmen von Workshops und durch maßgeschneiderte Unterstützung in die Initiativen einbezogen werden.

Ziel des Calls ist es, die Umsetzung von sieben Pilotprojekte zur Entwicklung grenzüberschreitender oder quasi-grenzüberschreitender Energiegemeinschaften anzustoßen. Der Call richtet sich sowohl an bereits etablierte grenzüberschreitende oder quasi-grenzüberschreitende Energiegemeinschaften, die ihr Projekt weiterentwickeln möchten, als auch an neue Initiativen, die den Prozess der Gründung und des Ausbaus ihrer Gemeinschaft erforschen möchten.

Die Teilnahme am Call for proposals ist bis zum 27. November möglich.
Die erfolgreichen Bewerber werden im Januar 2026 benachrichtigt.
Der Umsetzungszeitraum für die Pilotprojekte beträgt 12 Monate, vom 1. März 2026 bis zum 28. Februar 2027.
Während des Umsetzungszeitraums werden die ausgewählten Pilotprojekte einen Fahrplan erstellen, in dem die Fortschritte bei der Gründung und Entwicklung ihrer grenzüberschreitenden oder quasi-grenzüberschreitenden Energiegemeinschaft aufgezeigt werden.

Die ausgewählten Pilotprojekte erhalten umfassende technische Unterstützung sowie eine finanzielle Förderung in Höhe von maximal 15.000 Euro.

Mehr Informationen: https://border-energy-communities.eu/call-for-proposals/

Call for proposal : Cross-border energy-communities