Die FAQ wurden auf der Grundlage der Fragen erstellt, die bei den Informationsveranstaltungen zum grenzüberschreitenden Fonds „Wissen schafft Gesellschaft am Oberrhein“ im April 2026 gesammelt wurden.
Bei weiteren Fragen können Sie sich an das Koordinationsbüro der Säule Wissenschaft wenden. Wir werden die FAQ regelmäßig mit den neuen Fragen aktualisieren, die uns erreichen.

  • Können Kofinanzierungen aus anderen Regionen außerhalb des Oberrheins stammen?

Es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich der Herkunft etwaiger Kofinanzierungen, die die Interreg-Kofinanzierung ergänzen würden.

  • Müssen potenzielle Kofinanzierer bereits zu Beginn des Projekts angegeben werden?

Wenn es sich um zusätzliche externe Fördermittel handelt, die sich auf das Projekt oder eine bestimmte Maßnahme Ihres Projekts beziehen: Ja, soweit möglich. Im Antragsformular sowie im Budgetanhang ist in den entsprechenden Abschnitten anzugeben, ob weitere Fördermittel beantragt oder bereits bewilligt wurden (Sie müssen angeben, in welcher Phase sich dieser Antrag befindet). Bei allen laufenden Anträgen müssen die Koordinatorinnen des Koordinationsbüros der Säule Wissenschaft zwingend über jede Änderung der Situation sowie über jeden weiteren Antrag, der noch gestellt werden könnte, auf dem Laufenden gehalten werden, und zwar auch während der Durchführungsphase Ihres Projekts. Diese Kofinanzierungen/zusätzlichen Fördermittel müssen Gegenstand einer bilateralen Vereinbarung zwischen dem Begünstigten und der Förderstelle (oder eines anderen Rechtsdokuments wie eines offiziellen Bewilligungsbescheids) sein, in der der Bezug zum Projekt angegeben ist und die zum Zeitpunkt des finanziellen Abschlusses Ihres Projekts vorzulegen ist.

Beachten Sie das Risiko einer Überfinanzierung: Die Überprüfung der Ausgaben und des Gleichgewichts des Finanzierungsplans erfolgt nach Abschluss der Projekte durch die Verwaltungsbehörde des Interreg-Programms Oberrhein. Falls Kofinanzierungen/zusätzliche Fördermittel für das Projekt gewährt wurden, wird geprüft, ob diese 40 % der Projektkosten, die nicht durch die Interreg-Kofinanzierung gedeckt sind (die, zur Erinnerung, 60 % beträgt), nicht überschreiten. Wird auf Projektebene sowie bei jedem französischen und deutschen Partner, der Ausgaben tätigt, eine Überschreitung festgestellt, werden Lösungen zur Wiederherstellung des Gleichgewichts geprüft. So kann beispielsweise verlangt werden, den Zuschuss ganz oder teilweise an einen oder mehrere der Kofinanzierer zurückzuzahlen, die Interreg-Kofinanzierung ganz oder teilweise an den einen oder anderen begünstigten Projektpartner weiterzugeben oder die Kofinanzierungen/zusätzlichen Zuschüsse für Ausgaben zu verwenden, die nicht für die Interreg-Kofinanzierung förderfähig sind, aber mit dem Projekt in Zusammenhang stehen. Diese Lösungen sind jeweils im Einzelfall und in Absprache zwischen den Koordinatorinnen des Koordinationsbüros der Säule Wissenschaft, der Verwaltungsbehörde des Interreg-Programms Oberrhein sowie dem Projektträger und gegebenenfalls den Projektbegünstigten zu prüfen.

  • Kann ein Partner die Kofinanzierung für einen anderen Partner übernehmen?

Der Kofinanzierungssatz von 60 % für die französischen und deutschen Partner gilt für das Projekt und jeden einzelnen Partner; es besteht keine Möglichkeit, davon abzuweichen und den Kofinanzierungsanteil anders auf die Projektpartner aufzuteilen. Es obliegt jedem Partner, entweder die 40 % aus Eigenmitteln zu bestreiten oder zusätzliche Fördermittel zu beantragen.

Achtung: Eine Rechnungsstellung zwischen Partnern ist nicht zulässig. Zudem wird bei der Ausgabenprüfung eine Prüfung auf Überfinanzierung durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie in der vorstehenden Frage.

  • Interne Rechnungsstellung: Ist eine interne Rechnungsstellung (wie beispielsweise die Nutzung eines internen Druckservices, der eine Rechnung ausstellt) möglich?

Die Nutzung interner Dienste ist möglich, solange der Dienst keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Bei Methode 1 müssen diese Kosten jedoch in die Büro- und Verwaltungskosten aufgenommen werden und sind daher nicht als Realkosten anzugeben.

  • Werden die gesamten Mittel erst am Ende des Projekts ausgezahlt? Gibt es die Möglichkeit einer Finanzierung bereits zu Beginn des Projekts?

Was die EFRE-Kofinanzierungen für die französischen und deutschen Partner betrifft, ist ein Vorschuss (durch die Auszahlung eines Teils der Mittel zu Beginn des Projekts) nicht möglich, da das Interreg-Programm nach dem System der Erstattung von getätigten, vorgelegten, geprüften und als förderfähig eingestuften Ausgaben funktioniert. Im Rahmen dieses Projektaufrufs ist es den Projekten, da es sich um Projekte von kurzer Dauer handelt, nicht möglich, ihre Ausgaben in mehreren Tranchen einzureichen, sondern nur am Ende der Projektdurchführungsphase in einer einzigen Zahlung.

Bei Beteiligung eines oder mehrerer Schweizer Projektpartner an einem Projekt wird die Schweizer Kofinanzierung in der Regel ebenfalls nach Projektende auf der Grundlage der für den Abschluss erforderlichen Unterlagen ausgezahlt. Es kann jedoch ein Vorschuss in Höhe von maximal 70 % der bewilligten Förderung beantragt werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Regio Basiliensis (IKRB).

  • Können Freiberufler oder Selbstständige/Einzelunternehmer als Projektpartner auftreten?

Um Partner eines Interreg-Oberrhein-Projekts zu sein, ist eine Rechtspersönlichkeit erforderlich. Da Selbstständige/Kleinstunternehmer/Einzelunternehmer und Freiberufler in der Regel keine Rechtspersönlichkeit besitzen (sie sind also „natürliche Personen“), können sie in der Regel nicht als Projektpartner an einem Projekt teilnehmen.

Sie können jedoch als Dienstleister an einem Projekt mitwirken, sofern die Partner, die diese Personen beauftragen, die Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen einhalten (siehe Text des Projektaufrufs).

  • Müssen Schweizer Partner ihren Antrag separat einreichen?

Nein, es ist ein einziges, integriertes Bewerbungsverfahren vorgesehen. Die Beteiligung der Schweizer Partner muss im Antragsformular angegeben und detailliert beschrieben werden. Zudem muss das eventuelle Budget für die Schweizer Partner im entsprechenden Teil der Excel-Tabelle eingetragen werden. Der Antrag auf Schweizer Kofinanzierung erfolgt parallel zum Antrag auf europäische Kofinanzierung durch die Regio Basiliensis.

  • Kann ein Projekt, das zum ersten Stichtag abgelehnt wurde, zum zweiten oder dritten Stichtag eingereicht werden? Gibt es Einschränkungen bei der erneuten Einreichung?

Es gibt keine Einschränkungen für die erneute Einreichung abgelehnter Projekte. Bitte beachten Sie jedoch den Durchführungszeitraum der Projekte für die beiden letzten Fristen 15. Oktober 2026 / 15. März 2027: Die Projekte müssen spätestens am 30. September 2027 abgeschlossen sein und können daher nicht über 12 Monate laufen (maximale Projektdauer gemäß des Projektaufrufs).

  • Steht die für diesen Fonds angekündigte EFRE-Mittelausstattung von über 180.000 Euro für jeden Stichtag oder für den gesamten Zeitraum der Ausschreibung zur Verfügung?

Es handelt sich um eine EFRE-Mittelausstattung für den gesamten Projektaufruf, also für alle drei Fristen. Es wird jedoch darauf geachtet, dass für jede Frist, auch für die letzte, Mittel zur Verfügung stehen.

  • Sind Projekte, die bereits in den letzten Jahren durchgeführt wurden, im Rahmen dieses Projektaufrufs förderfähig?

Diese Frage lässt sich auf verschiedene Weise beantworten:

Fall 1: Ihr Projekt bestand/besteht bereits in einem regionalen/nationalen Kontext und Sie möchten ihm eine grenzüberschreitende Dimension verleihen. In diesem Fall ist das neue grenzüberschreitende Projekt förderfähig.

Fall 2: Ihr grenzüberschreitendes Projekt wurde bereits aus europäischen Mitteln finanziert, insbesondere aus dem Interreg-Programm. Wenn Sie ein Projekt über diesen Fonds einreichen, müssen Sie ein neues Projekt einreichen und nachweisen, dass dieses eine Weiterentwicklung des ursprünglichen Projekts darstellt bzw. darüber hinausgeht.

Fall 3: Ihr grenzüberschreitendes Projekt befindet sich derzeit in der Umsetzung und wird durch das Interreg-Programm gefördert. In diesem Fall können Sie keinen neuen Antrag stellen, da dies eine Doppelfinanzierung darstellen würde. Allerdings können Sie ein Projekt einreichen, das mit Ihrem laufenden Projekt in Zusammenhang steht, sofern Sie genau darlegen, wie Ihre beiden Projekte miteinander interagieren, und die Maßnahmen klar voneinander abgrenzen.

Generell ist es möglich und sogar erwünscht, auf Projekten der letzten Jahre aufzubauen, unabhängig davon, ob diese von der Europäischen Union finanziert wurden oder nicht, um deren Ergebnisse besser sichtbar zu machen – dies ist eines der Ziele dieses grenzüberschreitenden Fonds. Achten Sie jedoch auf die Doppelfinanzierung von Maßnahmen oder Aktionen, die bereits im Rahmen anderer Projekte finanziert wurden: Im Formular muss klar dargelegt werden, inwieweit sich die über diesen Fonds finanzierten Projekte auf bestehende oder abgeschlossene Projekte stützen (Nachhaltigkeit), aber auch, wie sie sich von diesen unterscheiden, insbesondere hinsichtlich der durchgeführten Maßnahmen.

  • Wird dieser Projektaufruf im nächsten Interreg-Programmzeitraum fortgeführt?

Derzeit laufen Gespräche über den neuen Programmzeitraum. Zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich jedoch noch nicht sagen, welche Formate (darunter auch Projekte mit begrenztem Finanzvolumen) im Zeitraum 2028–2034 fortgeführt werden.

FAQ