Der kommende Wettbewerb für ERC Proof of Concept Grants steht Forschenden mit Sitz in Schweizer Einrichtungen offen, die über eine laufende oder nach dem 1. Januar 2024 abgeschlossene ERC-Hauptförderung verfügen.
Die Entscheidung der Europäischen Kommission über die Förderfähigkeit für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wurde im Zusammenhang mit den laufenden Verhandlungen zwischen der EU und der Schweiz getroffen. Bei den Gesprächen geht es um ein breites Maßnahmenpaket, zu dem auch die Assoziierung der Schweiz an EU-Programmen wie Horizon Europe gehört. Die Entscheidung geht über das hinaus, wozu sich die Kommission in der Gemeinsamen Absichtserklärung verpflichtet hat, und ist ein deutliches Zeichen des guten Willens im Verhandlungsprozess.
Diese Übergangsregelungen ermöglichen es, dass Schweizer Rechtspersonen für die Aufforderung zur Einreichung von ERC-Proof of concept im Rahmen des ERC-Arbeitsprogramms 2025 als „Einrichtungen mit Sitz in assoziierten Ländern“ behandelt werden.
Mehr Informationen (auf Englisch): https://erc.europa.eu/news-events/news/erc-proof-concept-grants-eligibility-researchers-swiss-host-institution