Das Projektauswahlverfahren
Erfolgreiche WO-Projekte müssen nicht nur die Kriterien für die Förderfähigkeit des Interreg Programms und des Aufrufs der Wissenschaftsoffensive erfüllen, sondern auch einen Mehrwert für das grenzüberschreitende Oberrheingebiet und die Strategie des Interreg Programms bieten. Letztlich ist die wissenschaftliche Exzellenz das Leitmotiv der Wissenschaftsoffensive und somit auch das schwerwiegendste Projektauswahlkriterium.
Das Verfahren zur Auswahl der WO-Vorhaben erfolgt in zwei Stufen:
- Interessierte Projektkonsortien reichen bis spätestens dem 15.04.2016 ihren WO-Kurzantrag ein.
- Projektanträge, die den Förderfähigkeitskriterien des Interreg-Programms und des Projektaufrufs genügen, werden von wissenschaftlichen Experten begutachtet. Gleichzeitig evaluieren die regionalen Partner und das Interreg-Programm den Mehrwert der Projekte für die Region und das Programm Interreg-Oberrhein.
Die Arbeitsgruppe des Interreg Programms hat in ihrer Sitzung am 7.7.2016 die Short-List derjenigen Projekte, die in die zweite Stufe des Auswahlverfahrens aufgenommen werden erstellt.
Die ausgewählten Projekte wurden daraufhin aufgefordert, einen vollständigen Antrag auf EU-Mittelförderung zu erstellen. Dieser wurde vom Begleitausschuss des Programms im Dezember begutachtet und bewilligt.
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