{"id":2705,"date":"2017-07-12T09:42:08","date_gmt":"2017-07-12T07:42:08","guid":{"rendered":"https:\/\/science.rmtmo.eu\/?p=2705\/"},"modified":"2017-07-12T09:42:08","modified_gmt":"2017-07-12T07:42:08","slug":"open-access-informationsfluss-in-der-wissenschaft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/science.rmtmo.eu\/de\/neues\/open-access-informationsfluss-in-der-wissenschaft\/","title":{"rendered":"Open Access: Informationsfluss in der Wissenschaft"},"content":{"rendered":"
Die Bundesregierung hat sich in der Digitalen Agenda 2014 bis 2017 dazu bekannt, die Rahmenbedingungen f\u00fcr einen ungehinderten Informationsfluss in der Wissenschaft zu verbessern.<\/strong><\/em><\/p>\n Das Bundesministerium f\u00fcr Bildung und Forschung (BMBF) f\u00f6rdert Vorhaben, die die bestehenden M\u00f6glichkeiten zur Publikation frei zug\u00e4nglicher wissenschaftlicher Literatur in Deutschland erg\u00e4nzen, neue M\u00f6glichkeiten schaffen und das Umfeld f\u00fcr Open Access-Publikationen verbessern.<\/p>\n Im September 2016 hat das BMBF seine Open Access-Strategie ver\u00f6ffentlicht. Die vorliegende F\u00f6rderrichtlinie zielt auf die nachhaltige Etablierung von Open Access als einem Standard des wissenschaftlichen Publizierens in der deutschen Wissenschaft. Die Projekte sollen dazu beitragen, die Entwicklung hin zu mehr Open Access in der Wissenschaft weiter voranzutreiben.<\/p>\n Die F\u00f6rderung bezieht sich auf 3 Hauptthemenfelder :<\/p>\n Im Rahmen dieses Programms k\u00f6nnen sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte gef\u00f6rdert werden. Antragsberechtigt sind staatliche und private (staatlich anerkannte) Hochschulen, au\u00dfer\u00aduniversit\u00e4re Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft \u2013 insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Stiftungen und Vereine.<\/p>\n Bemessungsgrundlage f\u00fcr Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsf\u00e4higen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsf\u00e4higen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gef\u00f6rdert werden k\u00f6nnen.<\/p>\n Projekttr\u00e4ger k\u00f6nnen bis 31.\u00a0Juli 2017<\/strong> einen rechtsverbindlich unterschriebenen f\u00f6rmlichen F\u00f6rderantrag sowie eine Vorhabenbeschreibung in schriftlicher und elektronischer Form vorlegen.<\/p>\n <\/p>\n\n